Erste Absage an ein Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken
Landgericht München I 42 O 14139/24 GEMA ./. OpenAI Erste Absage an ein Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken Mit großer Spannung ist der Prozess um die Klage auf Unterlassung der GEMA gegen OpenAI verfolgt worden. Denn bei der Nutzung um öffentlich zugängliche, urheberrechtlich geschützte Werke