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Der BGH zu der Frage der Verwendung nicht genehmigter Filmaufnahmen

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Urheberrecht – Aufsichtspflicht von Eltern

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In der Sache geht der Streit um die Zulässigkeit von Sampling, im rechtliche Sinn um die Zulässigkeit der Verwendung eines Ausschnitts von bis zu zwei Sekunden Länge, vom Gericht als „kleinste Tonfetzen“ bezeichnet. Der Bundesgerichtshof hatte schon mehrfach die Frage beurteilen müssen, und die Entnahme auch